Beschwerde einreichen: Wie kann eine touristische Beschwerde eingereicht werden?

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In Spanien haben Sie grundsätzlich das Recht, touristische Dienstleistungen zu erhalten, die in Qualität und Merkmalen mit dem Angebot übereinstimmen, das Ihnen von den Anbietern gemacht wurde. Andernfalls können Sie im Unternehmen selbst oder am Firmensitz die Beschwerde formulieren. Das Unternehmen muss für ihre Kunden sogenannte »hojas de reclamaciones« (Reklamationsformulare) bereitzuhalten, worauf ein gut sichtbarer Aushang hinweisen muss.

  • Um eine Beschwerde einzureichen, müssen Sie ein Reklamationsformular ausfüllen und eine Kopie dem Unternehmen und eine weitere Kopie der Generaldirektion für Fremdenverkehr (Dirección General de Turismo) der autonomen Gemeinschaft aushändigen, in der Sie sich befinden. Die Beschwerde kann auch in einer beliebigen Registrierungsstelle der Verwaltungsbehörden und in vielen Fremdenverkehrsbüros eingereicht werden. Dieser Vorgang kann zu einem Bußgeld für das Unternehmen führen, gegen das sich die Beschwerde richtet.

    Wenn Sie eine finanzielle Entschädigung aufgrund der Beschwerde verlangen möchten, müssen Sie sich an das zuständige Gericht wenden oder ein Schiedsverfahren bei der Verbraucher-Generaldirektion (Dirección General de Consumo) beantragen. Der Antrag auf Schiedsverfahren ist in den Verbraucherschutzbüros der Stadtverwaltungen (OMIC, Oficina Municipal de Información al Consumidor) oder bei der Verbraucher-Generaldirektion der jeweiligen autonomen Gemeinschaft zu stellen.