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Visum und Reisepass

Visum und Reisepass. Was ist zu beachten?

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Möchten Sie wissen, ob Sie für Ihr Herkunftsland ein Visum für die Einreise nach Spanien brauchen, welche Arten von Visa für Spanien es je nach Aufenthaltsdauer gibt und wie man sie beantragt? Hier finden Sie alle Antworten auf diese Fragen.

  • Visumsanforderungen und Einreisebedingungen

    Ein Reisepass oder ein Ausweis ist immer erforderlich. Er muss noch drei Monate nach dem beabsichtigten Datum der Ausreise aus dem Schengenraum gültig sein und darf maximal 10 Jahre vor dem Einreisedatum ausgestellt worden sein. Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz können mit ihrem nationalen Personalausweis oder einem gültigen Reisepass nach Spanien einreisen und sich dort frei bewegen (unbegleitete Minderjährige, die mit einem Personalausweis reisen, müssen die Erlaubnis ihrer Eltern mit sich führen).Staatsangehörige visumpflichtiger Länder benötigen ein gültiges Visum für ihren Aufenthalt in Spanien. Ein Visum ist nicht erforderlich, wenn der Reisende im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder eines von einem Schengen-Staat ausgestellten Visums für einen Langzeitaufenthalt ist.Außerdem können die Einreisebehörden einen Beleg für den Reiseanlass wie die Buchungsunterlagen bei einer Pauschalreise, eine Hotelreservierung oder ein Einladungsschreiben verlangen.In jedem Fall müssen Touristen nachweisen können, dass sie über die finanziellen Mittel für den geplanten Aufenthalt in Spanien und die Rückreise oder den Transfer in ein anderes Land verfügt.Die maximale Aufenthaltsdauer für Touristen in Spanien beträgt 90 Tage.Weitere Informationen und Ausnahmen für Visa für Spanien können Sie der Website des Innenministeriums entnehmen. Da sich diese Sondervorschriften ändern können, sollten Sie sich vor der Abreise mit einem spanischen Konsulat oder der Botschaft in Verbindung setzen, um dort die genauen Bedingungen zu erfragen.

  • Visumsarten und ihre Beantragung

    Kurzaufenthaltsvisum: Dieses allgemeine Visum für Touristen, die Staatsangehörige eines Landes außerhalb des Schengen-Raums sind, erlaubt den Aufenthalt und die Durchreise durch Spanien für 90 Tage. Sie werden von den spanischen Botschaften oder Konsulaten im Herkunftsland ausgestellt. Ebenso gelten die Visa eines jeden Schengen-Staates.Visa für einen langfristigen Aufenthalt: Diese sind für alle Ausländer erforderlich, die sich länger als 90 Tage in Spanien aufhalten möchten; davon ausgenommen sind Bürger der Europäischen Union, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz.Außerdem gibt es ein Visum für internationale Telearbeiter, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, und ein Flughafentransitvisum, das für einige Drittländer erforderlich ist. 

  • Visum für internationale Telearbeiter (digitale Nomaden)

    Es gestattet einen internationalen Telearbeitsaufenthalt von höchstens einem Jahr im gesamten Hoheitsgebiet des Landes.  Staatsangehörige von Ländern außerhalb der Europäischen Union können beantragen, eine Beschäftigung oder eine berufliche Tätigkeit im Homeoffice und unter ausschließlicher Verwendung computergestützter Mittel und Systeme für Unternehmen mit Sitz außerhalb Spaniens auszuüben. Dies ist eine Gelegenheit für Workations in Spanien. Bei Selbstständigen darf die Telearbeit für in Spanien ansässige Unternehmen 20 % ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit nicht überschreiten.Die spezifischen Anforderungen für die Gewährung des Visums sind wie folgt: Bestehen einer tatsächlichen und ununterbrochenen Tätigkeit von mindestens einem Jahr in dem Unternehmen oder den Unternehmen, für das/die Sie arbeiten; Unterlagen, die belegen, dass die Arbeit aus dem Homeoffice ausgeführt werden kann; und das Bestehen eines Arbeits- oder Berufsverhältnisses während mindestens der letzten drei Monate vor der Antragstellung. Die Bewerber müssen einen qualifizierten beruflichen Abschluss oder ein Postgraduiertenstudium an einer anerkannten Universität, Berufsakademie oder Wirtschaftsschule absolviert haben oder über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung verfügen. Befindet sich der Telearbeiter außerhalb Spaniens, wird das Visum über die spanischen Botschaften und Konsulate beantragt. Wenn Sie sich nach Ablauf des Visums weiterhin in Spanien aufhalten möchten und die Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie innerhalb von 60 Kalendertagen vor Ablauf des Visums bei der Abteilung Großunternehmen und strategische Kollektiven (UGE-CE) eine Aufenthaltsgenehmigung für internationale Telearbeiter beantragen. Diese Genehmigung gilt für höchstens drei Jahre und kann alle zwei Jahre verlängert werden.Wenn sich der Telearbeiter legal in Spanien aufhält (z. B. mit einem Touristenvisum), kann eine dreijährige Aufenthaltsgenehmigung direkt bei der UGE-EC beantragt werden.

  • Neues Grenzkontrollsystem (EES)

    Ab Oktober 2025 müssen sich Reisende aus Ländern, die nicht zur EU oder zum Schengen-Raum gehören, bei der Ankunft oder Ausreise aus Spanien oder einem anderen Schengen-Staat im neuen Einreise-/Ausreisesystem („Entry Exit System“) registrieren. Dieses System ersetzt das manuelle Abstempeln der Pässe durch einen elektronischen Datensatz, in dem Passdaten, Datum und Ort des Grenzübertritts sowie biometrische Informationen (Fingerabdrücke und Lichtbild) gespeichert sind. Ziel ist es, die Wartezeiten an den Kontrollstellen zu verkürzen und die Sicherheit zu erhöhen.

  • Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS)

    ETIAS ist eine neue Einreisevoraussetzung für diese 30 Länder in Europa, die ab dem letzten Quartal 2026 verpflichtend sein wird. Personen, die aus Nicht-Schengen-Gebieten kommen, die derzeit von der Visumpflicht für die Einreise in die Europäische Union befreit sind, müssen ein Visum beantragen.Mit einer gültigen ETIAS-Reisegenehmigung können Sie beliebig oft für touristische, geschäftliche oder kurzfristige Transitaufenthalte in das Hoheitsgebiet dieser europäischen Länder einreisen: normalerweise bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Bitte beachten Sie, dass der Besitz des ETIAS nicht automatisch die Einreise in das Zielland garantiert, da die Grenzbehörden bei der Passkontrolle zusätzliche Dokumente verlangen können.Wie stellt man den Antrag?Die Genehmigung wird online über dieses Formular erteilt und kostet 20 Euro. Kinder unter 18 Jahren und Personen über 70 Jahren sind von der Zahlung befreit. Für die Beantragung sind ein gültiges Reisedokument und eine Bankkarte erforderlich. Nach Erteilung der Genehmigung gilt diese für drei Jahre oder bis zum Ablauf des für den Antrag verwendeten Reisepasses.Wann soll ich den Antrag stellen?Wie von der Europäischen Kommission vorgesehen, werden die Anträge in den meisten Fällen innerhalb weniger Minuten bearbeitet. Es ist jedoch ratsam, dies rechtzeitig vor der geplanten Reise zu erledigen.