Autofahren

Autofahren. Wie fährt man in Spanien?

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Wenn Sie vorhaben, in Spanien ein Fahrzeug zu fahren, interessiert es Sie bestimmt im Vorfeld zu erfahren, wie Sie ein Fahrzeug mieten können und ob Ihr Führerschein in unserem Land gültig ist, oder dass eine international gültige Versicherung erforderlich ist. Nachstehend erfahren Sie alles.

  • Welche Führerscheine sind in Spanien gültig?

    Wenn Sie mit Ihrem Auto reisen, müssen Sie sich darüber informieren, ob Ihr Führerschein zum Fahren in Spanien gültig ist, ob Sie ihn umtauschen müssen oder den internationalen Führerschein benötigen.

     

    Die in den EU-Ländern und im Europäischen Wirtschaftsraum (Island, Liechtenstein und Norwegen) ausgestellten Führerscheine können in Spanien benutzt werden, solange sie gültig sind. Der Umtausch dieser Genehmigungen in ein spanisches Äquivalent ist freiwillig, es sei denn, die Genehmigung läuft ab; in diesem Fall muss sie verlängert und in eine spanische Genehmigung umgetauscht werden.

     

    Wenn Sie aus einem anderen Land kommen, raten wir Ihnen,  vor Ihrer Einreise in Ihrem Land den internationalen Führerschein ausstellen zu lassen. Dieser hat eine Gültigkeit von einem Jahr und ist eine ergänzende Genehmigung. Von daher müssen Sie ihn immer mit Ihrem Reisepass und Ihrem ausländischen Führerschein begleiten.

    Weitere Informationen über sonstige gültige Fahrgenehmigungen in Spanien.

    Beachten Sie auch, dass das Mindestalter zum Fahren in Spanien 18 Jahre ist.

     

    Denken Sie bitte auch daran, dass eine international gültige Versicherung zwingend erforderlich ist. Bürger aus EU-Ländern, Schweiz, Großbritannien, Norwegen, Island, Liechtenstein, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Serbien oder Montenegro benötigen nur ihren Versicherungsschein und einen Zahlungsbeleg, der dessen Gültigkeit bestätigt. Bürger aus Albanien, Aserbaidschan, Weißrussland, Iran, Israel, Mazedonien, Marokko, Moldawien, Tunesien, Türkei, Ukraine, oder Russland benötigen die Grüne Karte oder die Internationale Haftpflichtversicherungsbescheinigung. Für die restlichen Fälle ist eine Grenzversicherung abzuschließen.

     

    Da sich diese Sondervorschriften ändern können, sollten Sie sich vor der Abreise mit einem spanischen Konsulat oder der Botschaft in Verbindung setzen, um dort die genauen Bedingungen zu erfragen.

  • Wie mietet man ein Fahrzeug?

    Um in Spanien ein Fahrzeug zu mieten, muss man mindestens 21 Jahre alt und im Besitz eines gültigen Führerscheins sein. Zudem verlangen viele Mietwagenfirmen, dass man mindestens 1-2 Jahre im Besitz des Führerscheins sein muss. Um die Anmietung eines Fahrzeugs abzuschließen, benötigen Sie eine Kreditkarte.

    Beachten Sie bitte, dass zusätzliche Fahrer als solche in den Mietvertrag einzutragen sind. Außerdem können höhere Tarife für Fahrer unter 25 Jahren gelten.

    In Spanien sind Mietfahrzeuge normalerweise mit einer manuellen Gangschaltung ausgestattet. Fahrzeuge mit Automatikgetriebe sind normalerweise teurer.

  • Wie lauten die wichtigsten Vorschriften?

    In Spanien wird rechts gefahren, der Sicherheitsgurt ist für alle Insassen vorgeschrieben und auf sämtlichen Straßen gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen. Diese lauten: 120 km/h auf Schnellstraßen und Autobahnen, 90 km/h auf gewöhnlichen Landstraßen und 30 km/h in Ortsgebieten.

     

    Weitere wichtige Vorschriften lauten:

     

    Das Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprechanlage oder die Benutzung des Handys am Steuer ist verboten.

    Fahrzeuge dürfen nur links überholt werden.

    Minderjährige mit einer Größe unter 135 Zentimetern dürfen nicht auf dem Vordersitz sitzen und müssen stets ein zugelassenes Rückhaltesystem verwenden. Für Minderjährige bis 150 cm Größe wird der Einsatz eines Rückhaltesystems mit Rückenlehne empfohlen. In Taxis und VTCs ist die Verwendung von CRS nur für Überlandfahrten nicht obligatorisch, wird aber empfohlen, um die Sicherheit von Kindern zu gewährleisten.

    Kein Alkohol am Steuer: Der neue Grenzwert bedeutet, dass bei minderjährigen Fahrern die geringste Menge Alkohol nicht nachgewiesen werden kann, d.h. 0 g/l Blutalkohol und 0 mg/l Atemluft, und für alle anderen Fahrer ein Grenzwert von 0,5 g/l Blutalkohol und 0,25 mg/l Atemluft für allgemeine Fahrer und 0,3 g/l Blutalkohol und 0,15 mg/l Atemluft für Berufsfahrer und Fahranfänger gilt.

    Mit Motorrädern, Fahrrädern und Mopeds besteht Helmpflicht. 

    Neben den allgemeinen Verkehrsregeln gibt es nun auch spezielle Regeln für die Benutzung von E-Scootern.

    Das Parken auf öffentlichen Straßen ist nicht immer gestattet oder kostenlos. In vielen Städten sind die Parkflächen reguliert und gebührenpflichtig. Normalerweise erkennt man sie daran, dass es in der Gegend Parkuhren gibt.

  • Welche Straßen sind gebührenpflichtig und welche nicht?

    In Spanien ist der Großteil des nationalen Straßennetzes gebührenfrei. Dazu gehören auch alle Schnellstraßen (Straßen mit unabhängigen Spuren in jede Richtung und ohne Kreuzungen).

    Es gibt jedoch eine Reihe von Fernstraßen, auf denen eine Mautgebühr gezahlt werden muss: die Autobahnen. Die Höhe der Gebühr ist unterschiedlich und normalerweise bestehen kostenlose Alternativen.

    Die gebührenpflichtigen Autobahnen können auf folgender Website eingesehen werden.

    Die jeweilige Mautgebühr kann in bar, per Kreditkarte oder elektronisch (indem ein entsprechendes Gerät im Fahrzeug installiert wird) gezahlt werden.

  • Vorgehensweise, wenn Sie einen Strafzettel erhalten

    Die mit Bußgeldern bestraften Verstöße gegen die Verkehrssicherheit müssen grundsätzlich immer bezahlt werden. Wenn Sie einen Strafzettel erhalten haben, verfügen Sie über zwei Möglichkeiten:

     

    Wenn die Strafe zum Zeitpunkt des Verstoßes mitgeteilt wird, kann die Zahlung im Falle der Guardia Civil direkt an die Beamten per Kredit- oder Debitkarte erfolgen.

     

    Erfolgt die Mitteilung des Bußgelds per Post, bestehen verschiedene Möglichkeiten zur Bezahlung:

     

    1. Über die Rufnummer 060 (aus Spanien): Der Service ist nur in spanischer Sprache verfügbar. Die Zahlung findet per Karte statt. Aus dem Ausland erreichen Sie uns unter der Telefonnummer +34 902887060.

     

    2. Über das Internet: Über die Spanische Verkehrsaufsichtsbehörde

     

    3. Persönlich: 

     

    Bei den Zweigstellen von Caixabank.

    In spanischen Postämtern wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 1,50 % des zu zahlenden Betrags erhoben.

    Unter Verkehrsbehörden der Provinzen mit Kredit- oder Debitkarte.

     

    4. Wenn Sie im Ausland leben, können Sie auch per Banküberweisung bezahlen. Wenn Sie irgendwelche Zweifel oder Fragen im Zusammenhang mit Bußgeldern haben, können Sie die DGT über die folgende Informationstelefonnummer kontaktieren: +34 987 010 559.  

     

    Bitte beachten Sie: Wenn die Strafe innerhalb einer Frist von 20 Kalendertagen bezahlt wird, vermindert sich der Betrag um 50 %. Nach Ablauf der 20 Tage beginnt eine reguläre Frist von 45 Tagen, innerhalb derer der volle Betrag der Geldbuße zu zahlen ist. Bei Überschreitung dieser zweiten Frist wird das Bußgeld an die Steuerbehörde weitergeleitet, die es mit einem Zuschlag von 20 % des ursprünglichen Betrags einzieht.