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Congreso de los diputados

Spanien ist seit 1978 eine Demokratie, deren Staatsoberhaupt der König ist. Die drei Gewalten des Staats - die Exekutive, die Legislative und die Judikative - werden von Schlüsselinstitutionen mit sehr begrenzten Funktionen ausgeübt.

Die spanische Verfassung ist die Grundlage der politischen Organisation der spanischen Nation. Sie wurde von der spanischen Bevölkerung in einem Referendum am 6. Dezember 1978 beschlossen und trat am 29. Dezember desselben Jahres in Kraft. Spanien konstituiert sich als demokratischer und sozialer Rechtsstaat und bekennt sich zu Freiheit, Gerechtigkeit, Gleichheit und politischem Pluralismus als den obersten Werten seiner Rechtsordnung. Die Verfassung beruht auf dem Konsens aller politischen Kräfte, die an ihrer Ausarbeitung beteiligt waren. Das Grundgesetz umfasst eine Reihe unveräußerlicher Grundrechte und öffentlicher Freiheiten aller Bürger, die vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit oder dem Verfassungsgericht einklagbar sind. Auf diese Weise stützt sich das politische System Spaniens nicht länger auf die außerordentlichen Vollmachten, die bis dahin Francisco Franco innehatte, und wurde eine parlamentarische Monarchie, dessen Souveränität direkt vom spanischen Volk ausgeht. Die spanische Krone ist die höchste Instanz und wird durch die Person des Königs verkörpert. Er ist zugleich auch Staatsoberhaupt. Er wacht als Schiedsrichter und Lenker über das regelmäßige Funktionieren der Institutionen, vertritt als höchster Repräsentant den spanischen Staat in den internationalen Beziehungen und übt die Funktionen aus, die ihm die Verfassung und die Gesetze ausdrücklich zuweisen. Die Verfassung schreibt das Prinzip der Teilung der Staatsgewalten in drei fest: Legislative, Exekutive und Judikative. Die Cortes Generales üben die gesetzgebende Gewalt des Staates aus, kontrollieren die Tätigkeit der Regierung (Exekutive) und bewilligen den Staatshaushalt. Sie bestehen aus zwei Kammern: dem Abgeordnetenhaus und dem Senat. Der Regierungschef wird vom König vorgeschlagen und nach dem erneuten Zusammentreten des Parlaments gewählt. Das Verfassungsgericht wacht über die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze und ist zuständig für die Lösung der Konflikte, die zwischen den Autonomen Gemeinschaften und dem Staat auftreten. Die Verfassung von 1978 schaffte das zentralisierte Organisationsmodell für das spanische Staatsgebiet ab und erreichte in nur 20 Jahren eine ständige und immer weiter gehende Übergabe von Kompetenzen der allgemeinen Staatsverwaltung an die Autonomen Gemeinschaften. Inzwischen ist Spanien eines der am wenigsten zentralisierten Länder Europas. Mit dieser neuen Staatskonfiguration haben die Spanier einen eigenen, individuellen Weg gefunden, der die Einheit der Nation gewährleistet und gleichzeitig die Möglichkeit eröffnet, die politische, gesellschaftliche und kulturelle Vielfalt harmonisch zu entfalten, die den Reichtum der historischen Wirklichkeit Spaniens ausmacht. Das Staatsgebiet ist in Provinzen und auf übergeordneter Ebene in Autonome Gemeinschaften gegliedert, denen eine Reihe von Kompetenzen zukommen, die von einer Gemeinschaft zur anderen variieren. Gegenwärtig existieren 17 Autonome Gemeinschaften: Andalusien, Aragón, Asturien, Balearen, Baskenland, Extremadura, Galicien, Kanarische Inseln, Kantabrien, Kastilien-León, Kastilien-La Mancha, Katalonien, La Rioja, Madrid, Murcia, Navarra und Valencia. Außerdem gelten Ceuta und Melilla als Städte mit Autonomiestatus. Die Autonomen Gemeinschaften besitzen als zentrale Organe ihrer Organisation ein autonomes Parlament und eine eigene Regierung. Abgesehen vom Staat und den Autonomen Gemeinschaften ist die dritte öffentliche Körperschaft, die Unabhängigkeit bezüglich der Wahrnehmung ihrer eigenen Interessen besitzt, die kommunale Verwaltung. Gegenwärtig gibt es in Spanien 50 Provinzen und 8.116 Gemeinden. Die spanische Verfassung schreibt fest, dass die politischen Parteien Ausdruck des politischen Pluralismus sind; sie wirken bei der Bildung und Äußerung des Volkswillens mit und sind das Hauptinstrument der politischen Beteiligung. Die wichtigsten politischen Parteien in Spanien sind derzeit Partido Popular, Partido Socialista Obrero Español, Izquierda Unida und mehrere im politischen Tagesgeschäft sehr relevante nationalistische Parteien wie Partido Nacionalista Vasco, ERC, Convergència i Unió oder Bloque Nacionalista Galego. Zudem anerkennt und garantiert die spanische Verfassung das Recht auf gewerkschaftliche Freiheit, das Recht, sich frei gewerkschaftlich zu organisieren, das Recht auf Kollektivverhandlungen zwischen den Vertretern der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber sowie die Verbindlichkeit der Abkommen sowie das Streikrecht der gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer zur Verteidigung ihrer Interessen. In Spanien sind besonders die Gewerkschaften Unión General de Trabajadores, Confederación Sindical de Comisiones Obreras und Unión Sindical Obrera hervorzuheben.

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