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Turespaña

Einreisebestimmungen und Formalitäten

Pasaporte

Welche Ausweispapiere sind zur Einreise nach Spanien erforderlich?

Die nötige Dokumentation zur Einreise in Spanien hängt vom jeweiligen Ursprungsland ab.

Bürger der EU, der Schweiz, aus Norwegen, Island und Liechtenstein: gültiger Reisepass oder Personalausweis. Alleinreisende Minderjährige mit Personalausweis müssen zusätzlich eine elterliche Erlaubnis mitführen.

Bürger anderer Länder:

Die Höchstaufenthaltsdauer in Spanien beträgt 90 Tage.

Die Bürger einer Reihe von Ländern müssen zur Einreise in Spanien ein gültiges Visum besitzen. Diese Länder sind unter aufgelistet . Die Bürger dieser Länder können ebenfalls in Spanien einreisen, wenn Sie eine Aufenthaltsgenehmigung oder ein Langzeitvisum besitzen, das in einem anderen EU-Land (außer Vereinigtes Königreich, Irland, Rumänien, Bulgarien und Zypern), in der Schweiz, in Norwegen, Island oder Liechtenstein ausgestellt ist.

Die Bürger aus den restlichen Ländern müssen ein Dokument mit sich führen, das den Grund ihrer Reise und die Umstände ihres Aufenthalts deutlich macht, und über ausreichende finanzielle Mittel für ihren Unterhalt während des Aufenthalts in Spanien verfügen. Die vorzulegenden Dokumente sind je nach Reisegrund unterschiedlich. Zu erfahren sind diese auf der Website des Ministerium für Äußere Angelegenheiten und Kooperation .

Es empfiehlt sich der Abschluss einer Reiseversicherung.

Da sich diese Vorschriften ändern können, sollten Sie sich vor der Abreise mit einem spanischen Konsulat oder der Botschaft in Verbindung setzen, um dort die genauen Bedingungen zu erfragen.

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Welche Produkte können nach Spanien eingeführt werden?

Eingekaufte und mitgeführte Artikel für den persönlichen Gebrauch unterliegen keinen Beschränkungen, wenn Sie zwischen Ländern der Europäischen Union reisen. Gemäß der Entscheidung der Europäischen Kommission können Reisende jedoch keine Lebensmittel tierischen Ursprungs (Fleisch, Fleischprodukte, Milch und Milchprodukte) zum Eigenverzehr oder als Teil ihres Gepäcks in die Europäische Union einführen. Die einzigen Ausnahmen sind handelsüblich abgepackte Babymilch in Pulverform und Spezialnahrung nach medizinischer Indikation. Alle übrigen Lebensmittel können nach Spanien bis zu einem Höchstgewicht von einem Kilogramm eingeführt werden.

Reisende können bei ihrer Einreise nach Spanien in ihrem persönlichen Gepäck Waren für ihren persönlichen und familiären Gebrauch sowie Geschenke mitführen, die aufgrund ihrer Menge oder Art nicht als Handelsware betrachtet werden. Diese Beurteilung wird vom Zoll an den Grenzübergängen vorgenommen.

Geldmengen über 6.010,12 Euro müssen deklariert werden. Zurzeit können Personen ab 18 Jahren 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm losen Tabak mitführen. Alkoholische Getränke mit mehr als 22% Vol. können in einer Menge von einem Liter, mit geringerem Alkoholgehalt in einer Menge von zwei Litern mitgeführt werden. Parfümerieartikel sind auf 50 Gramm Parfüm und 0,25 Liter Kölnisch Wasser beschränkt.

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Sind bei der Einreise nach Spanien besondere Impfungen nötig?

Spanienreisende benötigen keine speziellen Impfungen. Wie in jedem anderen Land der Welt empfiehlt sich ein bestehender Tetanusschutz, wenn Sie mit der Natur und dem Landleben in Kontakt kommen, sowie die übliche Grundimmunisierung gemäß Impfkalender.

Die spanischen Behörden können Reisende in Ausnahmefällen medizinischen Untersuchungen unterziehen, um sicherzustellen, dass keine in den Internationalen Gesundheitsbestimmungen aufgeführten quarantänepflichtigen Krankheiten vorliegen.

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Tipps für Reisen mit dem Haustier

Es sind drei allgemeine Vorschriften zu beachten: Die Tiere müssen in Begleitung ihres Halters oder dessen Vertreters reisen, ordnungsgemäß identifiziert sein und das Gesundheitszertifikat muss den Wortlaut auch auf Spanisch umfassen. Denken Sie daran, dass für alle Haustiere, je nach Tierart, die Veterinärbescheinigung bzw. der Heimtierausweis mitgeführt werden muss.

Hunde, Katzen und Frettchen

Die Einreise von Hunden, Katzen oder Frettchen, die jünger als drei Monate und deshalb nicht gegen Tollwut geimpft sind, ist nicht erlaubt.
Je nach Herkunftsland müssen Sie bei Ihrer Einreise nach Spanien für Ihr Tier verschiedene gesundheitliche Nachweise erbringen und einen Heimtierausweis mit sich führen. Mehr Information erhalten Sie auf der offiziellen Website des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt:http://www.marm.es/es/ganaderia/temas/sanidad-animal-e-higiene-ganadera/normativa-zoosanitaria-para-introducir-en-espana-animales-de-compania/.
In den meisten Fällen muss Ihr Haustier durch eine lesbare Tätowierung oder einen Mikrochip gekennzeichnet sein und im Pass muss festgehalten sein, dass die Tollwutimpfung gültig ist. Das Tier darf frühestens 21 Tage nach der Impfung einreisen, falls es sich um eine Erstimpfung handelt.
 

Vögel

Vögel aus nicht EU-Ländern müssen aus Sicherheitsgründen (Vorbeugung gegen Vogelgrippe) einige Bestimmungen erfüllen, die auf der offiziellen Website des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt aufgeführt sind. In allen Fällen muss das Tier ein zumindest auf Spanisch verfasstes tierärztliches Zertifikat besitzen, das nicht älter als 10 Tage sein darf (für Mitgliedstaaten der EU), von einem offiziellen Tierarzt unterschrieben und abgestempelt und von einer Erklärung des Eigentümers oder seines Vertreters begleitet sein muss (für Drittländer). Geflügel kann in keinem Fall Haustierstatus besitzen.
 

Andere Tierarten

Alle Haustiere müssen über ein entsprechendes tierärztliches Zertifikat verfügen, das in den 10 Tagen vor Reiseantritt und zumindest auf Spanisch abgefasst sein muss.

Wenn das Haustier darüber hinaus aus einem Nicht-EU-Land eingeführt wird, können Sie sich über die entsprechenden Bedingungen je nach Tierart und Ursprungsland auf der folgenden offiziellen Website des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt informieren:

http://cexgan.mapa.es/Modulos05/Publico/InformacionMercados.aspx?proc=6
 

Bei der Ausstellung des Gesundheitszertifikats ist zu beachten, dass die Tiere in den fünf Tagen vor der Ausreise aus dem Herkunftsland untersucht worden sein müssen. Der Link des Ministeriums enthält nicht nur die Richtlinien, sondern auch die entsprechenden Vorlagen für Veterinärbescheinigungen und Haustierpass sowohl auf Spanisch als auch auf Englisch.
 

Nützliche Ratschläge…

Sie sollten sich die Telefonnummer eines tierärztlichen Notdienstes an dem Ort besorgen, an dem Sie sich mit Ihrem Haustier aufhalten.

Abgesehen von den Einreisevorschriften ist Folgendes zu beachten:

• Der Maulkorb ist in einigen Autonomen Regionen Spaniens Vorschrift. • Nicht alle Unterkünfte akzeptieren Haustiere. • Die meisten Restaurants akzeptieren keine Haustiere. • Die Stadtverwaltungen legen fest, an welchen Stellen, zu welchen Jahreszeiten und zu welchen Uhrzeiten Hunde am Strand laufen oder sich dort aufhalten dürfen.

Wir empfehlen Ihnen, vor Reiseantritt bei Ihrer Unterkunft und Ihrer Reisegesellschaft nach der Möglichkeit zu fragen, mit Ihrem Haustier zu reisen.

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