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Wassersport und andere Sportarten

Welche Papiere brauchen Sie in Spanien zum Führen eines Bootes?

In Spanien ist ein Segel- bzw. Sportbootführerschein notwendig, wenn Sie ein Segelboot von mehr als 5 Metern Länge oder ein Motorboot von mehr als 4 Metern Länge und einem mehr als 10 Kilowatt starken Motor führen möchten. Auch zum Fahren eines Jet-Skis benötigen Sie einen Bootsführerschein (es sei denn, Sie mieten ihn für einen abgegrenzten Parcours). Für Nicht-EU-Bürger kann es notwendig sein, eine Zertifizierung zum Führen eines Segel- bzw. Sportboots vorzulegen, die im Konsulat beantragt werden kann.

Wenn Sie in Ihrem eigenen Boot unterwegs sind, müssen Sie bei der Hafeneinfahrt die entsprechenden Papiere vorzeigen, die Ihre Eignerschaft gemäß Meldeland und Flagge sowie einen gesetzlichen Versicherungsschutz mit einer Haftpflicht-Versicherungssumme von mindestens 150.000 Euro nachweisen. Sollten die Behörden das Vorhandensein an Bord von die Meeressicherheit oder die Umwelt gefährdenden Elementen feststellen, kann Ihnen das Ankern sowie die Hafenein- und Ausfahrt untersagt werden.

Zum Chartern eines Boots muss im Fall, dass Ihr Bootsführerschein nicht in Spanien ausgestellt wurde, eine Erlaubnis der zuständigen Hafenbehörde vorgelegt werden, die ausweist, dass die Zuständigkeiten denen des ausländischen Scheins entsprechen. Diese Erlaubnis können Sie persönlich oder über die Charterfirma beantragen. Normalerweise ist die Formalität schnell erledigt, da bei den Hafenbehörden Gleichwertigkeitslisten der entsprechenden Scheine vorliegen. Die Bootspapiere werden Ihnen von der Charterfirma ausgehändigt.

Luftkissen- oder Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge unterliegen besonderen Kontrollen. Sie müssen ihre Navigationspläne mitteilen, ihre HSC-Kennzeichnung muss von der Luft aus zu sehen sein und sie dürfen nur an bestimmten Stellen anlegen.

Da sich diese Sondervorschriften ändern können, sollten Sie sich vor der Abreise mit einem spanischen Konsulat oder der Botschaft in Verbindung setzen, um dort die genauen Bedingungen zu erfragen.

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Bestimmungen für Sportangler

Sportangeln am Meer

Wenn Sie in Spanien das Sportangeln am Meer praktizieren möchten (an der Küste, in einem Boot oder unter Wasser), benötigen Sie den entsprechenden Angelschein, der von der jeweiligen Autonomen Region ausgestellt wird. Wenn Sie geschützte Arten angeln oder an Wettbewerben teilnehmen möchten, bei denen die genehmigten Fangquoten überschritten werden, brauchen Sie eine Sondergenehmigung des Staatssekretariats für Meeresangelegenheiten.

Es sind verschiedene Bestimmungen hinsichtlich der Kategorien, Geräte, Angel- und Schonzeiten, genehmigten Arten und Fangquoten zu beachten sowie bestimmte Einschränkungen wie beispielsweise das Verkaufsverbot für den Fang.

Auf der folgenden offiziellen Website des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt finden Sie Informationen zur Beantragung von Angelscheinen (normal und online), zu den Arten, Einschränkungen und Verbänden sowie die Kontaktdaten des Staatssekretariats für Meeresangelegenheiten:

http://www.marm.es/es/pesca/temas/gestion-y-control-pesquero/pesca-maritima-de-recreo/
 

Sportangeln an Flüssen

Zum Angeln in Flüssen, Bächen, Stauseen etc. ist ebenfalls ein Angelschein notwendig, der von der jeweiligen Autonomen Region ausgestellt wird. Die Fanquoten, Genehmigungen, Fanggebiete, Schonzeiten, Arten und Mindestgrößen sind in jeder Region unterschiedlich.

Für weitere Informationen zur Beantragung des Angelscheins und der Angelgenehmigung (notwendig, um in einem bestimmten Gebiet zu einer bestimmten Zeit zu angeln) empfehlen wir den Besuch der offiziellen Websites der jeweiligen Autonomen Region, entweder die der Umweltabteilung oder die der Fremdenverkehrsabteilung. Oftmals sind sogar alle notwendigen Antragsformulare online erhältlich.

Darüber hinaus gibt es zahlreiche Reiseveranstalter, die Pauschalreisen für Angler anbieten, in denen die Erledigung der oben erwähnten Formalitäten bereits enthalten ist. Wenden Sie sich bitte an Ihr Reisebüro.

Weitere interessante Links:

Confederación Española de Pesca Recreativa Responsable (spanischer Verband für rücksichtsvolles Sportangeln): http://www.pescarecreativaresponsable.es

Federación Española de Pesca y Casting (spanischer Anglerverband): http://www.fepyc.es
 

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Bestimmungen für Jäger in Spanien

Um in Spanien auf die Jagd gehen zu können, benötigen Sie einen Jagdschein, der von der jeweiligen Regionalverwaltung ausgestellt wird (Comunidad Autónoma bzw. Región), einen Waffenschein, der vom Innenministerium über die „Intervención de Armas“ der Guardia Civil ausgestellt wird, und eine Haftpflichtversicherung, die bei jeder Versicherungsgesellschaft weltweit abgeschlossen werden kann, insofern diese eine Jagdhaftpflicht für Spanien beinhaltet.

 

Die Autonomen Regionen geben in der Regel auf ihrer jeweiligen offiziellen Website bekannt, welche Bedingungen Sie erfüllen und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, um einen Jagdschein zu beantragen. Oftmals sind sogar alle notwendigen Antragsformulare online erhältlich.

Wenn Sie zur Jagd eigene Waffen mitbringen möchten, hängt das Verfahren von Ihrem Ursprungsland ab:
 

Nicht-EU-Bürger

Es besteht die Möglichkeit, eine Sondererlaubnis zu bekommen, um die Jagdwaffen vorübergehend benutzen zu dürfen. Diese muss von der Botschaft oder dem Konsulat oder von der „Intervención de Armas y Explosivos“ des Ortes der Einreise in Spanien ausgestellt werden und hat eine Gültigkeit von drei Monaten.

Um diese Sondererlaubnis zu beantragen, müssen der Reisepass und der Waffenschein bzw. die Erlaubnis zum Besitz und zur Benutzung von Waffen des Ursprungslands (einschließlich der spanischen Übersetzung und des Sichtvermerks des spanischen Konsulats) sowie eine Liste der Orte und Zeiten, an denen die Waffen in Spanien benutzt werden sollen, vorgelegt werden. Zum Zeitpunkt der Ausstellung der Sondererlaubnis versieht die „Intervención de Armas y Explosivos“ der Guardia Civil den Pass des Antragstellers mit einem Stempel, aus dem hervorgeht, dass dieser mit Jagdwaffen nach Spanien einreist.
 

EU-Bürger

EU-Bürger müssen über den Europäischen Feuerwaffenpass (ausgestellt im Ursprungsland) verfügen, der von der „Intervención de Armas y Explosivos“der Guardia Civil am Ort der Einreise nach Spanien (Hafen bzw. Flughafen) oder am Ort, an dem die Jagd stattfinden soll, genehmigt werden muss.

Darüber hinaus kann in Abhängigkeit von der jeweils zu benutzenden Waffe notwendig sein, weitere Genehmigungen entweder im Ursprungsland oder in Spanien einzuziehen (die im Fall Spaniens für eine oder mehrere Reisen und höchstens ein Jahr gültig sein können, mit der Möglichkeit, diese zu erneuern) oder eine Einladung oder ähnliche Bestätigungen für die Ausführung der Jagd bzw. des Schießsports in Spanien vorzulegen.

Auf der im Folgenden angegebenen offiziellen Website der Guardia Civil finden Sie alle notwendigen Angaben für Sportwaffen:http://www.guardiacivil.org/quesomos/organizacion/operaciones/icae/

In Spanien gibt es vier verschiedene Arten von Jagdgebieten:

Zonas de Caza Controlada (kontrollierte Jagdgebiete). Diese werden von den Autonomen Regionen reguliert, die jeweils über eigene Bestimmungen verfügen. Die Jagderlaubnis wird auf Antrag von der Region ausgestellt, in der sich das gewünschte Jagdgebiet befindet. Wir empfehlen Ihnen, sich über die Website der Umweltabteilung der jeweiligen Autonomen Region nähere Informationen einzuholen.

Cotos regionales de caza (regionale Jagdgebiete). Jede Autonome Region hat ihre eigenen Jagdgebiete. Diese werden per Los zu 50 % auf lokale Jäger, zu 40 % auf Jäger aus der Region und zu 10 % auf Jäger aus Restspanien und dem Ausland verteilt. Die Verteilung findet in der Regel einmal pro Jahr statt und wird in der Regel auf der Website der entsprechenden Abteilung der jeweiligen Region angekündigt.

Cotos deportivos de caza (Sportjagdgebiete). Diese werden von den jeweiligen Sportjagdvereinen verwaltet.

Cotos privados de caza (private Jagdgebiete). Diese werden von den jeweiligen Besitzern verwaltet. Hier darf jeder jagen, dem der Besitzer dies entweder kostenpflichtig oder kostenlos erlaubt.

Für weitere Informationen empfehlen wir die offizielle Website der Real Federación Española de Caza:http://www.fecaza.com/

Unabhängig davon gibt es zahlreiche Reiseveranstalter, die Pauschalreisen für Jäger anbieten, in denen die Erledigung der oben erwähnten Formalitäten bereits enthalten ist. Wenden Sie sich bitte an Ihr Reisebüro.
 

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Was Sie wissen sollten, wenn Sie in Spanien Rad fahren möchten

Viele spanische Städte sind mit Fahrradwegen ausgestattet. Ebenso gibt es immer Städte, die Mieträder anbieten, die an speziellen Fahrradständern abgeholt und wieder abgegeben werden.

Wenn Sie ein Fahrrad benutzen möchten, sollten Sie Folgendes wissen:

Das Radfahren auf Autobahnen ist verboten.
Das Radfahren auf Schnellstraßen ist nur für Personen ab 14 J. und auf dem Seitenstreifen erlaubt.
Außerhalb der Stadtgebiete ist die Benutzung eines Fahrradhelms obligatorisch.
Es dürfen bis zu zwei Radfahrer nebeneinander fahren, sowohl zu zweit als in Gruppen, aber sie müssen immer so weit rechts wie möglich fahren.
Nachts und in Tunneln müssen die Räder mit zugelassener Beleuchtung ausgerüstet sein, ebenso auf Strecken, die als Tunnel gekennzeichnet sind. Darüber hinaus muss jeder Radfahrer außerhalb der Stadtgebiete ein reflektierendes Kleidungsstück tragen, das die Identifizierung auf eine Entfernung von 150 Metern ermöglicht.

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