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Turespaña

Autofahren in Spanien

Möchten Sie mit dem eigenen Auto nach Spanien reisen?

Reisende, die im eigenen Auto unterwegs sind, sollten wissen, dass sie ggf. folgende Dokumente vorzeigen müssen:

Führerschein: siehe Abschnitt: Welche Papiere sind in Spanien zum Führen eines Autos nötig?

Vorläufige Betriebserlaubnis des Fahrzeugs: Sie ist sechs Monate gültig und kann am Zoll beantragt werden.

Versicherung:

Bürger aus EU-Ländern, Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein und Kroatien benötigen nur ihren Versicherungsschein und einen Zahlungsbeleg, der die Gültigkeit bestätigt.

Bürger aus Albanien, Andorra, Bulgarien, Bosnien-Herzegowina, Weißrussland, Israel, Iran, Marokko, Moldawien, Republik Mazedonien, Rumänien, Serbien, Montenegro, Tunesien, Türkei und Ukraine benötigen eine grüne Versicherungskarte, das internationale Haftpflichtzertifikat.

Bürger aus anderen Ländern als den oben angeführten müssen eine Grenzversicherung abschließen (zeitlich begrenzte obligatorische Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge).

Da sich diese Vorschriften ändern können, sollten Sie sich vor der Abreise mit einem spanischen Konsulat oder der Botschaft in Verbindung setzen, um dort die genauen Bedingungen zu erfragen.

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Welche Papiere sind in Spanien zum Führen eines Autos nötig?

Ein Mindestalter von 18 Jahren.

Autofahren ist in Spanien erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr erlaubt. Das Fahren eines Mietwagens ist ab 21 Jahren gestattet. Viele Mietwagenfirmen verlangen eine Fahrpraxis von mindestens 1-2 Jahren nach Erhalt des Führerscheins. Denken Sie daran, dass Sie zum Mieten eines Autos eine Kreditkarte benötigen.

Gültige Fahrerlaubnis:

Aus EU-Ländern, Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein: Sie benötigen nur Ihren gültigen Führerschein. Aus anderen Herkunftsländern als den vorgenannten benötigen Sie einen internationalen Führerschein.

Da sich diese Vorschriften ändern können, sollten Sie sich vor der Abreise mit einem spanischen Konsulat oder der Botschaft in Verbindung setzen, um dort die genauen Bedingungen zu erfragen.

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Welche Sicherheitsvorschriften müssen Sie in Spanien beachten?

Straßenverkehrsregeln: Für das Führen eines Kraftfahrzeugs in Spanien ist es unabdingbar, eine Reihe von Straßenverkehrsregeln zu kennen. Folgende Vorschriften sind grundlegend: - Der Gebrauch von Mobiltelefonen während der Fahrt ist verboten, außer das Fahrzeug verfügt über eine Freisprechanlage. - Beim Tanken müssen Radio und Mobiltelefon ausgeschaltet sein. - Bei Verlassen des Fahrzeugs und Aufenthalt auf der Fahrbahn oder am Straßenrand ist das Tragen einer reflektierenden Warnweste obligatorisch. - Ein auf der Fahrbahn oder am Straßenrand liegen gebliebenes Fahrzeug muss mit Warndreiecken gekennzeichnet werden. - Die Installation und Verwendung von Geräten zur Umgehung von Kontrollen durch die Verkehrspolizei ist verboten. - Das Überholen von Fahrzeugen ist nur auf der linken Seite derselben gestattet. - Zur Verbesserung der Sichtbarkeit empfiehlt es sich, auch tagsüber das Licht einzuschalten.

Außerdem: - Vorgeschriebene Geschwindigkeitsbeschränkungen müssen eingehalten werden: 120 km/h auf Schnellstraßen und Autobahnen, 100 km/h auf gewöhnlichen Landstraßen, 90 km/h auf den restlichen Landstraßen und 50 km/h in Ortsgebieten. - Der maximal zulässige Alkoholgehalt im Blut beträgt 0,5 g/l (0,25 mg/l in der Atemluft). - Für Fahrer und Mitfahrer besteht sowohl auf den Vorder- als auch auf den Rücksitzen Gurtpflicht. - Auf Motorrädern, Fahrrädern und Mopeds besteht Helmpflicht für Fahrer und Mitfahrer. - Das Parken auf öffentlichen Straßen ist nicht immer gestattet oder kostenlos. In vielen Städten sind die Parkflächen reguliert und gebührenpflichtig. Normalerweise erkennt man sie daran, dass es in der Gegend Parkuhren gibt.

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Informationen über den Straßenzustand

In Spanien können Sie sich in Echtzeit über den Straßenzustand auf der Website der Generaldirektion für Straßenverkehr (http://www.dgt.es/) informieren. Diese Information ist auf Spanisch, Englisch und Französisch verfügbar.

Ebenso geben verschiedene Radiosender im Rahmen der Nachrichtensendungen Verkehrsinformationen durch.

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Mautgebühren auf den spanischen Straßen

In Spanien ist der Großteil des nationalen Straßennetzes gebührenfrei. Dazu gehören auch alle Schnellstraßen (Straßen mit unabhängigen Spuren in jede Richtung und ohne Kreuzungen).

Es gibt jedoch eine Reihe von Fernstraßen, auf denen eine Gebühr („peaje“) gezahlt werden muss: die Autobahnen. Die Höhe der Gebühr ist unterschiedlich und normalerweise bestehen kostenlose Alternativen.

Die gebührenpflichtigen Autobahnen können auf folgender Website eingesehen werden:http://www.aseta.es/index.php?Seccion=mapa.

Die jeweilige Mautgebühr kann in bar, per Kreditkarte oder elektronisch (indem ein entsprechendes Gerät im Fahrzeug installiert wird) gezahlt werden.

Denken Sie immer daran, dass auf allen Autobahnen in regelmäßigen Abständen von etwa 2 km S.O.S.-Säulen aufgestellt sind.

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Zahlung von Verkehrsstrafen

Die mit Bußgeldern bestraften Verstöße gegen die Verkehrssicherheit müssen grundsätzlich immer bezahlt werden. In Spanien ist die Generaldirektion für Straßenverkehr (DGT, Dirección General de Tráfico) über ihre Beamten für die Bestrafung von Verstößen verantwortlich. Um die Strafen zu zahlen, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

Sofort: in dem Moment, in dem der Verstoß registriert wird. In diesem Fall findet die Zahlung an den Beamten statt, entweder per Bankkarte oder in bar (in Euro). Wird die Strafe nicht bezahlt, ist der Beamte berechtigt, das Fahrzeug stillzulegen.
Über die Telefonnummer 060 (von Spanien aus): Service nur auf Spanisch verfügbar. Die Zahlung findet per Karte statt.
Per Internet: über die Website des „Virtuellen Präsidiums“ der DGT (http://www.dgt.es/portal/es/oficina_virtual/multas/pago_multa/?tit=Pago%20de%20multas%20en%20Internet).
In den Bankfilialen der Banco Santander.
In den Postämtern.

Bei allen Zahlungsformen muss auf jeden Fall die Nummer des Strafzettels angegeben werden.

Wenn die Strafe innerhalb einer Frist von 20 Kalendertagen bezahlt wird, vermindert sich der Betrag um 50 %.

Falls die Strafe von einem lokalen Beamten im Stadtgebiet verhängt wird, wird empfohlen, sich direkt an die Verkehrsabteilung der örtlichen Verwaltung zu wenden.

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Reisetipps für Kinder

Wenn Sie mit Kindern in einem Pkw reisen, sollten Sie bestimmte Regelungen beachten:

Kinder dürfen während der Fahrt nicht auf dem Arm gehalten werden.
Kinder unter 12 J. dürfen nicht auf dem Vordersitz sitzen, es sei denn, dieser ist mit einem speziellen, zugelassenen Kindersitz ausgerüstet.
Kinder unter 3 J. müssen immer auf dem Rücksitz und nur auf einem speziellen, zugelassenen System transportiert werden, das sich ihrer Größe und ihrem Gewicht anpassen lässt.
Alle Personen ab 3 J. und mit einer Größe von weniger als einem Meter müssen auf einem speziellen, zugelassenen System transportiert werden, das sich ihrer Größe und ihrem Gewicht anpassen lässt.

Diese Regelungen gelten auch für Taxis. Wenn Sie mit einem Baby im Taxi fahren möchten, müssen Sie daher ein zugelassenes Transportsystem mit sich führen.
 

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Kraftstoffe in Spanien

Im Allgemeinen sind an spanischen Tankstellen folgende Kraftstoffe erhältlich:

Bleifreies Benzin 95
Bleifreies Benzin 98
Diesel A
Biodiesel

Auf der Website des Ministeriums für Industrie, Tourismus und Handel (http://geoportal.mityc.es/hidrocarburos/eess/) ist eine Liste aller Tankstellen in Spanien einzusehen, einschließlich der Kraftstoffarten und Preise.

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